Kirchenvorstandswahl am 22.09.2019
Info zur Wahl
Ab dem 26. August werden die Wahlbenachrichtigungen für die Kirchenvorstandswahl versendet. Am 22. September 2019 ist Kirchenvorstandswahl in der Landeskirche. Dann sind rund 750.000 Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Kirchenvorstände zu wählen. Die persönlich adressierte Wahlbenachrichtigung enthält Information zu Wahltag, Wahllokal und Öffnungszeiten.
Mit der Wahlbenachrichtigung bekommen alle Wahlberechtigen außerdem die Zugangsdaten für das Onlinewahlverfahren. Die PIN, die für die Teilnahme am Online-Wahlverfahren benötigt wird, ist mit einem Rubbelfeld abgedeckt. Das Online-Wahlportal ist ab dem 27.08. über www.ekkw.dezu erreichen. Vom 27.08. bis 16.09. kann im Internet online gewählt werden. Im Online-Wahlportal sind PIN und persönliche Angaben einzugeben. Danach öffnet sich der «Stimmzettel» mit der zugehörigen Kirchengemeinde. Dort ist auch die maximale Anzahl der möglichen Stimmen vermerkt. Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Mitglieder in den Kirchenvorstand zu wählen sind.
Wer gerne zu Hause wählt, aber nicht online wählen möchte, kann mit der Wahlbenachrichtigung auch die Unterlagen für die Briefwahl anfordern, so dass KV-Wahl-Service-Team weiter. In dem Fall wenden Sie sich bitte an das Pfarramt, dessen Adresse auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt ist.
Wer keine Wahlberechtigung erhalten oder sie verlegt hat, kann zwar nicht online wählen, wohl aber an der Briefwahl teilnehmen oder im Wahllokal wählen. Voraussetzung dafür ist, in der Wählerliste der Kirchengemeinde eingetragen zu sein. Ob das der Fall ist, ist einfach im Gemeindebüro zu erfahren oder am Wahltag im Wahllokal. Bitte den Personalausweis mit-bringen. (Quelle: Medio)
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